Neue Generation: Ninebot MAX G30D II Powered by Segway!
Mit der längsten Reichweite von 65 km innerhalb seiner Klasse, robusten 10-Zoll-Luftreifen und einem One-Push-Klapprahmen vermittelt ist die zweite Generation des Ninebot KickScooter MAX G30D II hier, um Fahrer mit einem zuverlässigeren und komfortableren Fahrgefühl zu begeistern Erfahrung.
Maximale Reichweite: 65 km
Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
3 Fahrmodi: Eco, Drive, Sport
Die 551 Wh große Lithium-Batterien ist intelligent und sicher. Das Smart-BMS überwacht den Batteriestatus mit mehreren Schutzmechanismen wie Kurzschlussschutz, Zweiwege-Lade- und Entladeschutz sowie einem Überspannuns- und Temperaturschutz, um die Versorgungssicherheit der Batterie zu gewährleisten und ihre Lebensdauer zu verlängern
Eingebautes LED-Licht vorne und hinten mit E & Z-MARK-Reflektoren
Selbst bei schlechten Lichtverhältnissen sind Sie dank der permanent an der Vorder- und Rückseite befindlichen LED-Leuchten sowie der E-MARK- und Z-MARK-zertifizierten Reflektoren vorne/seitlich immer sichtbar: Sie sind auf allen Ihren Reisen sicher.
Einfaches Schnellladesysem
Das eingebaute Ladegerät ermöglicht es Ihnen den KickScooter unterwegs einfach aufzuladen, ohne einen sperrigen Ladeadapter mit sich führen zu müssen. Mit dem 3A-Schnellladegerät kann der Ninebot KickScooter in 6 Stunden vollständig aufgeladen werden
Hier die wichtigsten Facts zu dem Fahren mit dem KickScooter:
• E-Scooter sind auf Radwegen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Bürgersteig dürfen sie nicht fahren.
• Ein Führerschein wird nicht benötigt. Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren.
• Eine Helmpflicht besteht für E-Scooter nicht – wir empfehlen aber, sich mit einem Helm zu schützen. Dies gilt für alle Segway-Ninebot Produkte.
• Eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.
• Die Mitnahme in Bus und Bahn wird generell genehmigt, hängt aber von dem jeweiligen Verkehrsbetrieb ab. Bitte informiere dich bei deinem lokalen Verkehrsbetrieb, um genaue Informationen zu erhalten.
• Mit dem Versicherungskennzeichen kommt die Haftpflicht-Versicherung bei Unfällen für Schäden an Dritten auf. Für eigene Schäden haftet der Fahrer selbst.
Welche Voraussetzungen muss ein E-Scooter erfüllen, damit er am öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen darf?
• Lenk- oder Haltestange
• Höchstgeschwindigkeit: 20 km/h
• Max. Antriebsleistung: 500 Watt
• Beleuchtung
• Zwei voneinander unabhängige Bremsen
• Gültige Versicherungsplakette